1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Ars Athletica UG, Goethestr. 64, 79100 Freiburg und dem jeweiligen Teilnehmer, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten mit Abschluss des Vertrages zwischen Ars Athletica und Mitglied für die bestehende Geschäftsbeziehung.

2. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit Ars Athletica

In dem Anmeldebogen, welcher durch das Mitglied vor Vertragsbeginn und im Rahmen des Vertragsabschlusses auszufüllen ist, muss das Mitglied verschiedene Fragen zu körperlichen Einschränkungen und (Vor-)Erkrankungen beantworten. Bei Vorliegen bestimmter Krankheiten oder Einschränkungen kann eine Mitgliedschaft, wie im Formular „Anmeldung zum Probetraining“ angegeben, ausgeschlossen sein. Die vom Mitglied sowohl im Formular als auch bei Vertragsunterzeichnung gemachten Angaben müssen daher vollständig und richtig sein. Über spätere Veränderungen des Gesundheitszustands, die die Teilnahme ausschließen können, hat das Mitglied Ars Athletica unverzüglich und unaufgefordert zu informieren. Sollte der Teilnehmer nicht sicher sein, ob eine anzugebende gesundheitliche Einschränkung vorliegt, ist vom Teilnehmer im Zweifel ein behandelnder Arzt zu befragen.
Der Vertrag zwischen Ars Athletica und dem Teilnehmer kommt mit Unterzeichnung des Vertrags und dessen Übersendung oder Abgabe an Ars Athletica zustande.

3. Betreuung

3.1. Die Betreuung zielt auf die Optimierung des Körpergewichts, ästhetischer Ziele sowie die Gesundheitsförderung ab. Das EMS Training zielt auf die Stärkung und den Aufbau der Körpermuskulatur ab. Beim EMS-Training wird die Muskulatur im Körper mit Schwachstrom (in der Niederstromfrequenz) stimuliert. Dadurch soll der Muskelaufbau im Körper gefördert werden. Für den Trainingserfolg sind das regelmäßige Training und die Ernährung wichtig. Der Muskelaufbau ist jedoch auch von der Veranlagung und vom Körperzustand abhängig und ist bei jedem Menschen individuell. Ars Athletica kann daher den von jedem Mitglied subjektiv gewünschten Erfolg nicht garantieren.

4. Übertragbarkeit / Änderung der Kontaktdaten

4.1. Die Teilnahme ist eine persönliche Mitgliedschaft und kann nicht auf Dritte übertragen werden. Die Trainings- und Betreuungsberechtigung gilt daher nur für das jeweilige Mitglied.
4.2. Änderungen der personenbezogenen Mitgliederdaten sind Ars Athletica umgehend und unaufgefordert mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es hieraus resultierende  Aufwendungen für die Beschaffung solcher erforderlicher Daten (bspw. für Auskunft Melderegister, Rücklastschriften durch die Bank, etc.) zu ersetzen.

5. Vertragsmodelle/Preise

Die Vertragsmodelle und Preise richten sich nach den jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Angeboten und Bedingungen. Alle Preise verstehen sich inklusive 19% Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind nur im gegenseitigen Einvernehmen vereinbar.
6. EMS-Trainings-Leistungen von Ars Athletica
6.1. Dem Mitglied sind maximal zwei Ars Athletica Trainings pro Woche möglich. Die Termine sind telefonisch bzw. im Internet über MySports  rechtzeitig zu reservieren. Termine können bis zu 24 Stunden vor Trainingsbeginn storniert werden, ohne dass Ihnen hierfür Kosten entstehen. Die Stornierung hat telefonisch oder per E-Mail zu erfolgen.
6.2. Aus der Absage eines Trainings, gleich aus welchem Grund, kann das Mitglied keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ableiten.
6.3. Pro Jahr können maximal 6 abgesagte Trainingseinheiten, für die zum Zeitpunkt der Absage noch kein AlternativTermin vorliegt nachgeholt werden. Dies gilt insbesondere für Laufzeitverträge

7. Zahlung

7.1. Das Mitglied verpflichtet sich während der Vertragslaufzeit zur Zahlung eines wöchentlichen (bei entsprechendem Vertrag), monatlichen oder des gesamten Mitgliedsbeitrages. Der Wechsel in ein Paket mit längerer Laufzeit ist jederzeit möglich.
7.2. Der wöchentliche Mitgliedsbeitrag ist am jeweiligen Mittwoch einer jeden Woche zur Zahlung fällig und wird mittels Bankeinzug – dem das Mitglied mit gesonderter Vereinbarung zugestimmt hat – von dem vom Mitglied angegebenen Konto abgebucht. Der einmalig zu zahlende Jahresbeitrag ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Vertragsschluss zu entrichten.
7.3. Zahlt das Mitglied seinen Mitgliedsbeitrag nicht innerhalb der unter Ziff. 7.2. genannten Fristen und befindet sich mit der Zahlung mehr als eine Woche in Verzug, werden die gesamten noch offenen Mitgliedsbeiträge für die vereinbarte (Rest-)Vertragslaufzeit zur sofortigen Zahlung fällig. Ab Eintreten des Zahlungsverzuges sind diese Beiträge mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Im Verzugsfalle sind vom Mitglied die Kosten der Betreibung (Kosten für Mahnschreiben von Ars Athletica EUR 15,00) bzw. die Kosten der Rechtsverfolgung zu bezahlen.

8. Kündigung der Mitgliedschaft

8.1. Eine Kündigung hat jeweils in Schriftform sowie mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist das Datum des Post­eingangs bei Ars Athletica entscheidend.
8.2. Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
8.3. Verlegt ein Mitglied seinen Erstwohnsitz dauerhaft an einen Ort, in dem im Umkreis von 25 km keine Ars Athletica Boutique erreichbar ist, kann das Mitglied seine Mitgliedschaft kündigen. Für diese Sonderkündigung ist die Übermittlung der Meldebestätigung erforderlich. Die Mitgliedschaft endet in diesem Fall mit dem Ende des Monats, in dem die Kündigung unter Übermittlung der Meldebestätigung erfolgt ist.
8.4. Die Parteien können die Mitgliedschaft ferner bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich und fristlos kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Höhe von mehr als zwei Monaten in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall bleibt die Forderung des gesamten (Rest-)Betrages zuzüglich des unter Ziff. 7.3 vereinbarten Zinsatzes von 5 Prozent über dem Basiszinssatz von der Kündigung unberührt.
8.5. Ist Ars Athletica aus wichtigem Grund zum Ausspruch einer wirksamen Kündigung berechtigt und wird von Ars Athletica diese Kündigung wirksam erklärt, werden die für die restliche Vertragsdauer geschuldeten Mitgliedsbeiträge zur sofortigen Zahlung fällig.

9. Ruhen der Mitgliedschaft

9.1. Eine Krankheit oder Verletzung, die nicht länger als 1 Monat ohne Unterbrechung andauert und für diese Zeit die Teilnahme an dem Training nicht unzumutbar macht, berechtigen weder zur vorzeitigen Auflösung der Mitgliedschaft, noch zum Ruhen der Mitgliedschaft.
9.2. Legt das Mitglied eine ärztliche Bestätigung vor, aus der sich die voraussichtliche Dauer der Krankheit oder Verletzung (länger als 1 Monat) oder eine Schwangerschaft ergibt, so ruht die Mitgliedschaft für diese in der ärztlichen Bestätigung angegebenen Dauer. Das Ruhen der Mitgliedschaft bedeutet, dass keine Trainings absolviert werden. Für die Dauer des Ruhens muss das Mitglied keine Mitgliedsbeiträge bezahlen. Nach Wegfall der Krankheit bzw. nach Heilung der Verletzung bzw. 4 Monate nach der Niederkunft wird die Mitgliedschaft fortgesetzt und die Zeit des Ruhens der Mitgliedschaft an das ursprüngliche Vertragsende angehängt, so dass sich der Vertrag in Höhe der Ruhenszeit entsprechend verlängert.

10. Herausgabeanspruch bei Beendigung der Mitgliedschaft

Wird die Mitgliedschaft bei Ars Athletica beendet, gleich aus welchem Grund, sind sämtliche Gegenstände, die im Eigentum von Ars Athletica stehen, unaufgefordert unverzüglich herauszugeben.

11. Zustimmungserklärung zur Erfassung der Daten und zur Datenweitergabe

11.1. Hinweis nach § 33 BDSG: Ars Athletica ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds – die das Mitglied Ars Athletica u.a. durch Ausfüllen der Anmeldebogen zur Verfügung gestellt hat – zu speichern, elektronisch zu erfassen und zu verarbeiten, soweit dies zur beiderseitigen Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder dieser dient.  Dies gilt insbesondere auch für die bei der bioelektrischen Impedanzanalyse erhaltenen personenbezogenen Daten.
11.2. Das Mitglied erklärt sich bereit, dass die unter Ziff. 12.1. genannten Daten für die Kommunikation mit Ars Athletica, aber auch für die Zusendung von Informationen betreffend Ars Athletica herangezogen werden können. Diese personenbezogenen Daten dürfen nicht an andere Dritte weitergegeben werden.
11.3. Diese Zustimmungserklärung kann gemäß Datenschutzgesetz jederzeit schriftlich widerrufen werden, was die sofortige Einstellung aller Datenerfassungen und Datenübermittlungen bewirkt.

12. Haftung

12.1. Ars Athletica haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Ars Athletica, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von Ars Athletica, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung für Schäden der Mitglieder ist ausgeschlossen.
12.2. Ars Athletica übernimmt keine Haftung für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen und Geld. Das Mitglied muss diese Gegenstände selbständig verwahren.
12.3. Das Mitglied ist verpflichtet, das Personal von Ars Athletica über besondere Vorkommnisse beim Training, aber auch über Verletzungen vor dem Training genau zu unterrichten.

13. Salvatorische Klausel / Schriftform

13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
13.2. Sollten einzelne Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Regelungslücke.

14. Rechtswahl

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Mitgliedern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.